Alle Stuteneigentümer,
die einen Hengst unserer Station in Anspruch nehmen, erkennen
nachstehende Geschäftsbedingungen an.
Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen
Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, u.s.w.) kurzfristig
nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich,
Tiefgefeiersperma eingesetzt werden oder ein anderer Hengst
der Station benutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung
des Deckgeldes besteht nicht.
Das Deckgeld ist bei der ersten Bedeckung bzw. Besamung
fällig. Zur ordnungsgemäßen Ausstellung des
Deckscheines ist die Vorlage des Abstammungsnachweises, bzw.
des Originaldeckscheines notwendig: Die Aushändigung
der Deckscheine sowie die Meldung an die Verbände erfolgt
nur nach Zahlung des Deckgeldes.
Für die Unterstellung der Stuten stehen Boxen zur Verfügung.
Der Pensionspreis beträgt
7,- Euro pro Tag.
Deck- und Pensionsgelder verstehen sich inkl. MwSt.
Bedeckungen bzw. Besamungen auf der Station erfolgen nur
nach Follikelkontrolle. Tupferproben von güsten Stuten,
ausgenommen Maidenstuten, sind erforderlich.
Der Eigentümer der Stute erklärt sich damit einverstanden,
dass notwendig werdende Behandlungen von der Stationstierärztin
vorgenommen werden. Die Kosten werden gesondert in Rechnung
gestellt.
Als Stationstierärztin steht Frau Martina Korte zur
Verfügung.
Bestellungen für den Samenversand müssen spätestens
bis 12.00 Uhr angemeldet werden. Die Bestellungen müssen
folgende Angaben enthalten: gewünschter Hengst, Name
und vollständige Adresse des Stutenbesitzers und des
Tierarztes bzw. Besamers, Versandanschrift, Angaben zur Stute
(Name, Abstammung, Lebensnummer). Die Versandkosten gehen
zu Lasten des Züchters. Samenbehälter sind unverzüglich
zurückzusenden oder werden in Rechnung gestellt.
Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch
ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Eigentümer
der Stuten u. Fohlen gilt als Tierhalter und bleibt haftbar
im Sinne des BGB. Diese Haftung umfaßt alle Schäden,
die während der Einstellung der Stuten und Fohlen und
der Zuführung der Stuten zu den Hengsten entstehen können.
Für Schäden die durch Dritte verursacht worden
sind, haftet der Hengsthalter nicht.
Für Stuten die im Vorjahr nicht aufgenommen bzw. resorbiert
haben, werden 50% des gezahlten Deckgeldes auf das aktuelle
Deckgeld angerechnet.
Die Hengste Confidence, Don William, Pik Labionics und Real
Diamond werden in der Frischbesamung eingesetzt, Philipo
deckt im Natursprung.
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