| Alle Stuteneigentümer, die einen Hengst unserer Station
in Anspruch nehmen, erkennen nachstehende Geschäftsbedingungen
an.
Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen
Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, u.s.w.) kurzfristig
nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich,
Tiefgefriersperma eingesetzt werden oder ein anderer Hengst
der Station benutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung
des Deckgeldes besteht nicht.
Das Deckgeld ist bei der ersten Bedeckung bzw. Besamung
fällig.
Zur ordnungsgemäßen Ausstellung des Deckscheines
ist die Vorlage des Abstammungsnachweises, bzw. des Originaldeckscheines
notwendig. Die Aushändigung der Deckscheine sowie die
Meldung an die Verbände erfolgt nur nach Zahlung des
Deckgeldes.
Für die Unterstellung der Stuten stehen Boxen zur Verfügung.
Der Pensionspreis beträgt
7,--Euro pro Tag. Deck- und Pensionsgelder verstehen
sich inkl. MwSt.
Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
Bedeckungen bzw. Besamungen auf der Station erfolgen nur
nach Follikelkontrolle. Tupferproben von güsten Stuten,
ausgenommen Maidenstuten, sind erforderlich.
Der Eigentümer der Stute erklärt sich damit einverstanden,
dass notwendig werdende Behandlungen von der Stationstierärztin
vorgenommen werden. Die Kosten werden gesondert in Rechnung
gestellt.
Als Stationstierärztin steht Frau Dr. med. vet.
Martina Korte zur Verfügung.
Für Stuten die im Vorjahr nicht aufgenommen bzw. resorbiert
haben, werden 50% des gezahlten Deckgeldes auf das aktuelle
Deckgeld angerechnet.
Bestellungen für den Samenversand müssen spätestens
bis 12.00 Uhr angemeldet werden. Die Bestellungen müssen
folgende Angaben enthalten: gewünschter Hengst, Name
und vollständige Adresse des Stutenbesitzers und des
Tierarztes bzw. Besamers, Versandanschrift, Angaben zur Stute
(Name, Abstammung, Lebensnummer). Die Versandkosten gehen
zu Lasten des Züchters. Samenbehälter sind unverzüglich
zurückzusenden oder werden in Rechnung gestellt.
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